13. Chief of Marshal Service
12. Marshal Service Assistant Chief
11. Senior Commander
10. Commander
09. Captain
08. Master Lieutenant
07. Lieutenant
06. Staff Sergeant
05. Sergeant
04. Specialist
03. Senior Deputy
02. Deputy
01. Rekrut
§1 Anwendungsbereich
1.1 Diese interne Dienstordnung gilt für alle Mitarbeiter des United States Marshal Service, für jene, die zu Aufgaben der Marshals berufen wurden, oder im Auftrag oder als Teil der U.S. Marshals tätig werden oder sich an deren Einsätzen beteiligen.
1.2 Diese Dienstordnung gilt auch in Teilen für den räumlichen Geltungsbereich des Staatsgefängnisses, so wie für die Grenzen im Rahmen von U.S. Marshal Tätigkeiten.
1.3 Die Dienstordnung regelt den gesamten dienstlichen Bereich der U.S. Marshalls. Insofern eine Einzelvorschrift auch in den privaten Bereich eingreift, wird dies erwähnt.
1.4 Die Dienstordnung besitzt eine Gültigkeit auf unbestimmte Zeit und wird erst auf Widerruf durch den Chief U.S. Marshal oder den U.S. Marshal Assistant Chief, ungültig.
1.5 Sollte eine Ordnung anderweitig durch Gesetze, Kabinettserlässe oder übergeordnete Regelungen und Weisungen geregelt werden und die Priorität dieser Regelung über der Erfüllung der hier niedergeschriebenen Vorschrift stehen, so ist sich an diese entsprechende Regelung zu halten. Im Einzelfall entscheiden die Teamleader, oder die Führungsebene über die Auslegung der Regelung.
§2 Zweck und Ziel
2.1 Die Dienstordnung regelt den Arbeitsablauf der U.S. Marshals und die Art und Weise, wie sich Mitglieder des U.S. Marshal Service zu verhalten haben.
2.2 Das Ziel ist, dass durch diese Dienstordnung ein einheitliches System eingeführt wird, welches die Professionalität der U.S. Marshals festhält. Zudem soll durch diese Dienstordnung allen Mitgliedern der U.S. Marshals eine Richtlinie an die Hand gegeben werden, nach der sie agieren können und nach der sie sich richten können.
§3 Strafen und Sanktionierung
3.1 Strafen werden außerhalb eines Sanktionskatalogs durch die Mitglieder der Abteilung Internal Affairs, durch die Teamleiter und durch die Führungsebene vergeben.
3.2 Sanktionen können in Form von Geldstrafen, Abmahnungen, Suspendierungen, Zwangsdiensten oder in Form einer Entlassung erfolgen.
3.3 Gegen Sanktionen kann innerhalb von 3 Tagen eine Beschwerde bei der Führungsebene eingelegt werden.
3.4 Geldstrafen können eine Höhe von bis zu 100.000$ betragen. Suspendierungen können eine Dauer bis zu 7 Tagen haben. Zwangsdienste oder andere Disziplinarmaßnahmen können verschieden ausgestaltet werden.
3.5 Geldstrafen über 50.000$ sind mit den Teamleitern abzusprechen.
3.6 Suspendierungen müssen durch die Führungsebene genehmigt werden.
3.7 Die Internal Affairs kann keine Abmahnungen aussprechen.
3.8 Die Schwere der Tat ist für die Höhe der Strafe maßgeblich.
§4 Aufbau und Hierarchie
4.1 Der U.S. Marshal Service beinhaltet folgende Ränge in absteigender Reihenfolge:
Chief, Assistant Chief, Senior Commander, Commander, Master Lieutenant, Lieutenant, Staff Sergeant, Sergeant, Specialist, Senior Deputy, Deputy, Rekrut
4.2 Die Leitung obliegt dem Chief und dem Assistant Chief. Auf niedrigerer Ebene obliegt sie den Teamleitern und Abteilungsorganisatorisch den Abteilungsleitern.
4.3 Auch wenn der U.S. Marshal Service hierarchisch gegliedert ist, obliegt die disziplinarische und personelle Leitung ausschließlich der Führungs-/ und Leitungsebene. Mitgliedern der Ebene Silver und Silver+ steht es generell nicht zu gegenüber Rangniedrigeren disziplinarische Maßnahmen zu treffen oder Weisungen zu erteilen. Eine Ausnahme gilt im Bezug auf Weisungen gegenüber Rekruten und bei disziplinären Maßnahmen im Bezug auf Mitglieder der Abteilung Internal Affairs.
4.4 Es gibt vier Teamleiter, welche mit ihrem dedizierten Team und ihren Teammitgliedern jeweils für ihren definierten Aufgabenbereich zuständig sind. Den Teamleitern obliegt die fachliche Organisation und die personelle Leitung ihres Aufgabenbereichs.
4.5 Der Chief U.S. Marshal trägt die fachliche und disziplinarische Aufsicht über den gesamten Marshal Service. Er ist der Aufsicht des Narco City Governments unterstellt.
4.6 Die Abteilungsleiter übernehmen die fachlich-organisatorische Leitung der Abteilung. Sie sind automatisch auch der stellvertretende Teamleiter.
§5 Zuständigkeiten
5.1 Die Zuständigkeiten der einzelnen Mitarbeiter werden gemäß der Einteilung in die verschiedenen Teams zugewiesen. Jedes Team stellt eine Abteilung dar.
5.2 Einzelne Zuständigkeiten, insbesondere im Bezug auf die Besetzung des Staatsgefängnisses und weitere Dienste, werden in Abstimmung der Teamleiter aufgeteilt.
5.3 Die Special Protections Unit hat die generelle Zuständigkeit des Personenschutzes, des Objektschutzes und des Gefangenentransports.
5.4 Die Tactical Operations Group hat die generelle Zuständigkeit für die Zielfahndung, Spezialeinsätze, Zugriffe unter riskanten Bedingungen, Razzien und Großeinsätzen.
5.5 Die Internal Affairs hat die Zuständigkeit der Ausbildung, der Personalverwaltung, der Aufsicht im Bezug auf Dienstvergehen und die Bearbeitung von Beschwerden.
5.6 Die Führungsebene kann jederzeit weitere Aufgaben und Zuständigkeiten, auch für einen begrenzten Zeitraum, vergeben oder zuteilen.
§6 Berichtswege
6.1 Alle Teamleiter sind verpflichtet der Führungsebene regelmäßig über alle dienstrelevanten und personellen Themen zu berichten.
6.2 Teammitglieder sind verpflichtet ihren Teamleiter über diese Dinge zu informieren.
6.3 Über alle möglichen Dienstvergehen ist unmittelbar der Teamleiter t zu informieren. Glauben sie nicht, dass sie nicht erwischt werden und melden sie Vorkommnisse von sich aus und proaktiv an die entsprechende Leitungsperson.
6.4 Auf Anfrage der Führungsebene, sind alle Mitarbeiter verpflichtet, diesen über jegliche Dienstvorgänge oder dienstliche Informationen zu unterrichten.
6.5 Mitarbeiter, welche zu Maßnahmen durch eine andere Behörde verpflichtet werden (z.B. dem DOJ) sind vor erfolgter Maßnahme darüber zur Meldung gegenüber dem Teamleiter verpflichtet.
§7 Dienstpflicht
7.1 Es herrscht eine generelle Dienstpflicht zwischen 18 Uhr und 23 Uhr. Mitarbeiter, welche in diesem Zeitraum wach sind, sind verpflichtet sich im Dienst zu befinden und dienstlichen Tätigkeiten nachzugehen. Ausnahmen können durch die Teamleitung und durch die Führungsebene erteilt werden.
7.2 Mitarbeiter sind verpflichtet, eigenständig den Dienst im Staatsgefängnis auszuüben. Der Dienst kann ebenso durch die Teamleiter und die Führungsebene zugewiesen werden.
7.3 Von der in 7.2 genannten Regelung ist die Führungsebene ausgenommen.
7.4 Ab dem 3ten Fehltag und für jede Gesamtaufstellung ist eine Abmeldung verpflichtend Abmeldungen sind mindestens einen Tag vor Abmeldungsbeginn dem Teamleiter mitzuteilen. Es sei denn, die Abmeldung geht kürzer als einen Tag.
7.5 Die Teamleiter behalten sich vor, gemäß der Aufgabenbereiche, einzelne Mitarbeiter zu bestimmten dienstlichen Tätigkeiten zu verpflichten oder Aufgaben zuzuweisen.
7.6 In der Zeit zwischen 19 Uhr und 22 Uhr muss das Staatsgefängnis besetzt sein. Zudem finden in dieser Zeit verpflichtende Teamaktivitäten statt.
§8 Geheimschutz
8.1 Alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem U.S. Marshal Service sind geheimhaltungsbedürftig, unabhängig von ihrer Darstellungsform (zum Beispiel Bilder, Akten, Schriftstücke, Ermittlungsberichte, Gespräche, Interna etc.).
8.2 Von diesen Tatsachen dürfen nur Personen Kenntnis erhalten, die auf Grund ihrer Aufgabenerfüllung von ihr Kenntnis haben müssen. Keine Person darf über dienstliche Tatsachen umfassender unterrichtet werden, als dies aus Gründen der Aufgabenerfüllung notwendig ist. Es gilt der Grundsatz „Kenntnis nur, wenn nötig“.
8.3 Jeder hat sich vor der Weitergabe von solchen Tatsachen zu vergewissern, dass der vorgesehene Empfänger zur Annahme und Kenntnisnahme berechtigt ist.
8.4 Die Weitergabe an nicht-staatliche Stellen ist nur zulässig, wenn sie ausschließlich im staatlichen Interesse erforderlich ist.
8.5 Je nach Schwere des Vergehens erfolgen strafrechtliche Konsequenzen gemäß §4 Abs. 24 StGB Offenbaren von Staatsgeheimnissen und ein damit einhergehendes dauerhaftes Berufsverbot für alle staatlichen Einrichtungen.
8.7 Bei der Herausgabe von internen Dokumenten oder Daten, welche nicht zum Zweck des Dienstes dienen oder bei einer entsprechenden Anfrage nach Auskunft, ist vorab der Teamleiter oder die Führungsebene um Erlaubnis zu fragen. Diese prüft, ob in den Dokumenten eine Verletzung des Geheimschutzes vorliegt und schwärzt gegebenenfalls Passagen oder Teile des Dokuments, bevor es veröffentlicht wird
§9 Verhalten im Dienst
9.1 Der U.S. Marshal Service legt einen großen Wert auf die Einsatzbereitschaft ihrer Mitarbeiter. Zu diesem Zweck wird auch eine Grundausstattung festgelegt. Diese beinhaltet folgendes: 1x Handy, 1x Sack, 10x Medikit, 10x Repairkit, 10x Schwere Weste, 1x Fallschirm, 1x Taucheranzug, 10x Munition min. 5x Essen und Trinken nach Wahl.
9.2 Mitarbeiter sind verpflichtet, im Dienst eine schusssichere Weste zu tragen.
9.3 Die Deputy Marshals sind verpflichtet, die entsprechende Kleidung gemäß der Kleiderordnung des U.S. Marshal Service auf der Website zu tragen.
9.4 Mitarbeiter sind verpflichtet, Wert auf ein gepflegtes Aussehen zu legen. Dabei gilt:
9.5 Streitigkeiten oder Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern oder anderen Beamten werden erst versucht auf persönlicher Ebene zu klären. Erst wenn dies scheitern sollte, wird die entsprechende Führungskraft benachrichtigt.
9.6 Auseinandersetzungen werden zum Erhalt der Teamstruktur und der Effektivität des U.S. Marshal Service immer im Kollektiv für alle Beteiligten bestraft.
9.7 Für uns gilt die goldene Regel: “Wir schießen niemals zu erst.” Von dieser Regel ist ausgenommen: Schüsse mit der Beanbag und dem Tazer, Schüsse auf Reifen bei Flüchtenden an der Grenze, Spezialeinsätze der TOG.
9.8 Waffenlackierungen sind für alle Dienstwaffen unzulässig, außer solche Lackierungen die im Waffenshop des U.S. Marshal Service erworben werden können.
9.9 Wer sich als Beamter bewegt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Die gegenseitige Rücksichtnahme unter den Beamten und Behörden hat hohe Priorität.
9.10 Schalldämpfer dürfen auf keine Waffe ausgerüstet werden. Einzelausnahmen können durch die Führungsebene gegeben werden, und eine generelle Ausnahme gilt für die TOG.
9.11 Zu jeglichen Vernehmungen durch die Staatsanwaltschaft, das FIB oder sonstige Behörden, welche sich mit dienstlichen Handlungen beschäftigen, sind verpflichtet mit dem, durch die Führungsebene benannten Rechtsanwalt des U.S. Marshal Service durchzuführen.
§10 Verhalten in der Öffentlichkeit
10.1 Die Deputy Marshals haben sich entsprechend der Würde ihres Postens und dessen Bedeutung zu verhalten. Dies gilt insbesondere gegenüber anderen Behörden.
10.2 Auch außerhalb des Dienstes gilt der entsprechende Verhaltenskodex. Denken sie daran, dass sie jederzeit durch Beamte kontrolliert werden könnten.
10.3 Illegale Orte, oder Orte mit besonderem Gefährdungspotential sind zu vermeiden.
10.4 Beachten sie, dass eventuelle Zwangsmaßnahmen immer entsprechend im Verhältnis zum Verstoß stehen und dass sie nicht über die Strenge schlagen.
10.5 Der private Umgang mit strafrechtlich relevanten Personen oder Personen mit bekanntem Gefährdungspotential ist untersag
§11 Zusammenarbeit mit Behörden
11.1 Die Zusammenarbeit mit anderen Behörden erfolgt immer respektvoll.
11.2 Die entsprechenden Aufgabenbereiche der einzelnen Behörden werden geachtet und beachtet, so dass keine Konflikte zwischen den Behörden entstehen.
11.3 Strafanzeigen werden vorrangig durch die Detective Units bearbeitet. Gangangelegenheiten und Beamtenstrafsachen werden vorrangig durch das FIB bearbeitet.
Verfahren gegen Militärangehörige werden durch die Military Police bearbeitet.
11.4 Befragungen von euch, durch die Staatsanwaltschaft oder durch das FIB werden nur mit einem Anwalt und nur nach vorheriger Absprache mit dem Teamleiter durchgeführt.
§12 Dienstaufsicht
12.1 Die disziplinarische Dienstaufsicht über den U.S. Marshal Service hat der
Chief U.S. Marshal inne. Bei seiner Abwesenheit hat der U.S. Marshal Assistant Chief diese Aufsicht inne. Bei der Abwesenheit beider, hat das höchste Mitglied der Leitungsebene diese Aufsicht inne. Bei dessen Abwesenheit haben die (stv.) Teamleiter diese Aufsicht inne.
12.2 Die fachlich-organisatorische Leitung über die Abteilungen hat der Abteilungsleiter inne, bei dessen Abwesenheit sein Stellvertreter und bei dessen Abwesenheit der Teamleiter.
12.3 Die Dienstaufsicht über die Leitungsebene hat die Führungsebene.
12.4 Die Dienstaufsicht über den Assistant Chief hat der Chief.
12.5 Die Dienstaufsicht über den Chief hat das Narco City Government.
§13 Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
13.1 Mitarbeitern der U.S. Marshals wird untersagt, folgende Motive auf ihrem Instapic oder anderen Plattformen zu veröffentlichen oder anderweitig zu verbreiten.
13.2 Wenn entsprechend untersagte Bilder gemäß 15.1 veröffentlicht werden möchten, benötigen sie eine Genehmigung des Teamleiters oder der Führungsebene.
13.3 Dritte Personen, welche Bilder mit den in 15.1 genannten Motiven anfertigen, sind darüber zu informieren, dass diese nicht entsprechend verbreitet werden dürfen.
13.4 Während des Dienstes ist es untersagt, Videotelefonate zu führen.
13.5 Öffentliche Statements zu operativen Fragen werden nur durch die Teamleiter und zum U.S. Marshal Service als Gesamtes, nur durch die Führungsebene getätigt. Damit sind auch Aussagen gegenüber anderen Behörden gemeint, so wie insbesondere alles, was sie gegenüber den Mitarbeitern von Weazel News äußern.
13.6 Alle dienstlichen internen Vorgänge der U.S. Marshals bleiben auch intern. Das nach Außen tragen von Informationen wird unmittelbar sanktioniert.
§14 Verwaltung und Dokumentation
14.1 Alle Inhaftierungen sind im entsprechend vorgesehenen Kanal zu dokumentieren.
14.2 Alle abgenommenen Gegenstände, welche in die Asservatenkammer gelegt werden sind im vorgesehenen Kanal zu dokumentieren.
§15 Außerordentliches
15.1 Der U.S. Marshal Service behält sich Taktiken und Prozesse vor, welche unter Umständen auch außerhalb dieser Dienstordnung stattfinden. Die Genehmigung solcher findet durch die Führungsebene statt.
15.2 Spezielle Einzelanordnungen zur Festnahme oder bei solchen Anordnungen durch andere Behörden, die unter einen solchen Fall treffen, bedürfen ebenfalls der Genehmigung.
15.3 Der U.S. Marshal Service sieht sich als Kern der Strafverfolgung. Für die innere und äußere Staatssicherheit könnte es erforderlich werden, außerhalb dieser Dienstordnung zu handeln. Die Genehmigung erfolgt durch die Führungsebene. Dabei ist auch die Geheimhaltung dieser Tätigkeiten gemäß §8 Geheimschutz von zentraler Bedeutung.
15.4 Deputy Marshals repräsentieren den Rechtsstaat und tragen zur Wahrung des öffentlichen Vertrauens in die staatlichen Organe bei. Ein höfliches, respektvolles und professionelles Auftreten ist jederzeit zu gewährleisten. Dabei ist die Würde des Amtes als Deputy Marshal, im besonderen zu beachten.
§16 Schlussbestimmung
16.1 Sollte eine Bestimmung dieser Dienstordnung unwirksam oder undurchführbar werden, weil sie gegen geltendes Recht verstößt oder durch eine andere Regelung vorgegeben wird, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
16.2 Für diese Dienstordnung gilt das Recht des Staates Narco City.
16.3 Eine Änderung dieses Dokuments kann nur auf Antrag der Abteilungsleitung der Staatsanwaltschaft und erst nach Zustimmung durch die Führungsebene der Justiz und der Abteilungsleitung der Staatsanwaltschaft durchgeführt werden.
16.4 Dieses Dokument ist gültig ab der Unterzeichnung durch den Generalstaatsanwalt.
16.5 Die Dienstordnung ist auf unbestimmte Zeit gültig und verliert seine Gültigkeit erst, wenn sie durch die Führungsebene aufgehoben wird.
16.6 Anpassungen der Dienstordnung können jederzeit erfolgen und werden durch die Führungsebene im E-Mail Verteiler der Marshals veröffentlicht.
Gezeichnet
Dr. jur. Tom Desancho
Narco City, der 26.04.2025
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